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Markenrecht allgemein

6. Dez. 2006 Marken #

Rechte an Marken und sonstigen Kennzeichen (geschäftliche Bezeichnungen und geografische Herkunftsangaben) werden in Deutschland durch das Markengesetz (MarkenG) bestimmt. Das MarkenG ist am 01.01.1995 in Kraft getreten und hat das bis dahin gültige Warenzeichengesetz vom 05.05.1936 abgelöst.

Unterscheidungskraft

Um die Waren oder Dienstleistungen eines Geschäftsbetriebes von den Waren oder Dienstleistungen eines anderen Betriebes zu unterscheiden, werden unterscheidungskräftige Zeichen benutzt. Markenfähige Zeichen sind Wörter, Namen, Buchstaben und Zahlen, Abbildungen, Klänge, Gestaltungen, Formen und Farben oder Kombinationen, z.B. eine Wortbildmarke. Marken dürfen weder freihaltebedürftig, noch rein beschreibend oder irreführend sein.

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