FORGS . FORUM FÜR GEISTIGE SCHUTZRECHTE


Checkliste: Erste Maßnahmen bei einer Abmahnung

17. Feb. 2007 Praxis Tipps #

1. Brief sorgfältig lesen und Sachverhalt prüfen

2. Protokollieren, unter welchen Umständen Sie die Abmahnung bekommen haben; heben Sie den Briefumschlag auf, fertigen sie eine Telefonnotiz, drucken Sie eine e-mail aus und zeigen Sie die Nachricht auf dem Bildschirm einem Zeugen

3. Prüfen Sie, ob Fristen gesetzt wurden und notieren Sie diese Fristen.

4. Entscheiden Sie schnellstmöglich, ob und wie Sie reagieren wollen.

5. Beauftragen Sie rechtzeitig ggfl. einen Anwalt.

Grundsätzlich gilt: keine vorformulierte Unterlassungserklärung abgeben ohne Sachprüfung!

Von Rechtsanwalt Tobias Sommer, www.RAsommer.de

Europäische Klarheit für den Freiheitsgrad der Designer? - „Metal Rapper“: Erster Fall zum Europäischen Geschmacksmuster auf dem Weg durch die Instanzen

7. Feb. 2007 Design | Rechtsprechung #

Angemeldet als Gemeinschaftsgeschmacksmuster 2003, vom Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante (HABM) für ungültig erklärt im Sommer 2005. Und im Frühjahr 2007 landet der Fall beim Europäischen Gericht erster Instanz. Bemerkenswert dabei: Es ist der erste Fall zu einem europäischen Geschmacksmuster auf dem Weg durch die Instanzen.

Gestritten wird um ein Design, dass in Spanien als „Tazos“, in England als „rappers“ bekannt ist. Es geht dabei um farbige Scheiben, auf denen Comicfiguren prangen und die als Werbegeschenke für Kinder in Fastfoodketten vertreiben werden. Nach Ansicht des Amtes Weiterlesen…