FORGS . FORUM FÜR GEISTIGE SCHUTZRECHTE


Konzepte & Entwürfe - kostenlos oder vergütungspflichtig?

20. Mrz. 2007 Design | Rechtsprechung | Design #

Kreative Leistungen lassen sich im Rahmen eines Kundengesprächs kaum so weitreichend beschreiben, dass Kunde und Designer im Vorfeld eines Auftrages genau festlegen können, welches Design am Ende stehen soll. Der Kunde will nicht die “Katze im Sack” kaufen, umgekehrt will der Designer keine Leistungen erbringen, ohne dass der Auftrag erteilt ist. Die Grenzen zwischen kostenlosem Vorgespräch und vergütungspflichten Entwurfsarbeiten ist schwammig. Dieser Konfliktfall war Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens. Weiterlesen…

Nutzung der Marke in Prospekten für den weiteren Vertrieb von Parfumerzeugnissen an Wiederverkäufer (Dior)

20. Mrz. 2007 Marken | Marken #

EuGH Urteil vom 04. November 1997
Rechtssache C – 337/95
Parfums Christian Dior ./. Evora

Aus den Leitsätzen:
Der Inhaber einer Marke kann den Wiederverkäufer, der gewöhnlich Artikel gleicher Art, aber nicht unbedingt gleicher Qualität wie die mit der Marke versehenen Waren vertreibt, nicht gemäß Artikel 7 Abs.2 der Richtlinie 89/104 daran hindern, diese Marke im Rahmen der für seine Branche üblichen Werbeform zu benutzen, um der Öffentlichkeit den weiteren Vertrieb dieser Waren anzukündigen, sofern nicht erwiesen ist, dass diese Benutzung der Marke ihren Ruf im konkreten Fall erheblich schädigt. Weiterlesen…

Nachahmung eines Logos und die Grenzen des Urheberrechts

20. Mrz. 2007 Design | Urheberrecht #

nach BVerfG - 1 BvR 1571/02 -

Einleitung


Das Urheberrecht schützt Werke der Literatur, der Wissenschaft und der Kunst. Dabei geht der Schutz des Urheberrechts im Bereich der Kunst zwei Wege: Während Bildende Kunst (fast) immer urheberrechtlich geschützt ist, gilt dies für Angewandte Kunst, sprich Design, (fast) nie. Dass dies rechtens ist, hat das Bundesverfassungsgericht in folgendem Fall entschieden:

Das Urheberrecht schützt Werke der Literatur, der Wissenschaft und der Kunst. Dabei geht der Schutz des Urheberrechts im Bereich der Kunst zwei Wege: Während Bildende Kunst (fast) immer urheberrechtlich geschützt ist, gilt dies für Angewandte Kunst, sprich Design, (fast) nie. Dass dies rechtens ist, hat das Bundesverfassungsgericht in folgendem Fall entschieden:Das Urteil im Überblick
Ein Verein zur Förderung freier Designer hat als Signet für einen jährlichen Wettbewerb eine Pinselzeichnung entwerfen lassen, die ein menschliches Auge auf zwei Beinen darstellt. Ein ähnliches Signet ist von einem anderen Verein für eine Kunstaktion verwendet worden. Der Designerverein klagte auf Unterlassung. Die Klagen sind in allen Instanzen abgewiesen worden. Durch die abweisenden Urteile sah der Verein sein Grundrecht auf Eigentum (hier: geistiges Eigentum in Form eines Urheberrechts) verletzt und legte eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein.

Das BVerfG bestätigte jedoch die Rechtmäßigkeit der abweisenden Urteile mit folgenden Ausführungen: Für jedes Werk, das urheberrechtlich geschützt sein soll, wird ein gewisses Maß an Gestaltungshöhe vorausgesetzt, die sog. „Schöpfungshöhe“. Im Bereich angewandter Kunst, wo Kunst nicht nur der Betrachtung, sondern auch einem Gebrauchszweck zu dienen bestimmt ist, müssen an diese Schöpfungshöhe höhere Anforderungen gestellt werden. Nur Design, das durchschnittliche Designleistungen deutlich überragt, ist urheberrechtlich geschützt. Es besteht nämlich für angewandte Kunst die spezielle Möglichkeit einer Geschmacksmusteranmeldung, und das Geschmacksmusterrecht sieht bereits für die Eintragung eines Geschmacksmusters vor, dass das jeweilige Design sich von der Durchschnittsgestaltung, dem Alltäglichen oder rein Handwerksmäßigen abheben muss, um seinen Schutz zu genießen.
Nach Ansicht des BVerfG muss die Hürde für das Urheberrecht höher sein als die für das kostenpflichtig anzumeldende Geschmacksmuster, da andernfalls das Geschmacksmusterrecht obsolet sei, weil die geschmacksmusterfähigen Designs bereits urheberrechtlich geschützt wären. Durch die strengen Schutzvoraussetzungen soll darüber hinaus verhindert werden, dass nahe liegende Gestaltungselemente monopolisiert werden. Nach dem Willen der Rechtsprechung soll das geistige Eigentum aus der angewandten Kunst weitgehend herausgehalten werden, um Farb- und Formgebungen nicht in private Besitztümer einzuschließen.

© 2007 Rechtsanwältin Katja Schubert, Rechtsanwälte Karsten & Schubert
 

 

Sind Werbetexte urheberrechtlich geschützt?

20. Mrz. 2007 Allgemeines | Urheberrecht #

nach LG Berlin, Urteil vom 26.01.2006, Az O 543/05


Das Urheberrecht gewährt den einzelnen Werkkategorien seinen Schutz nach recht unterschiedlichen Anforderungen. So sind Fotos, selbst einfachste Schnappschüsse, in der Regel immer geschützt, während Design in überragendem Maße überdurchschnittlich sein muss, um den Schutz des Urhebergesetzes beanspruchen zu können. Für Texte ist innerhalb dieser Schutzfähigkeitsskala ein Mittelwert anzusetzen. Ein aktuelles Urteil des LG Berlin (s. u.) gewährt sogar einen recht umfassenden Schutz. Weiterlesen…

FORGS im neuem Gewand

16. Mrz. 2007 Allgemeines #

Unsere Webseiten verändern sich…

Empfehlenswerte Newsletter zum Designrecht

7. Mrz. 2007 Praxis Tipps | Design #

Designers’ Newsletter - Aktuelle Informationen zum Designrecht

Designers’ Newsletter informiert jeden Monat über aktuelle Rechtsfragen aus dem Designbereich. Weiterlesen…