Nutzung der Marke in Prospekten für den weiteren Vertrieb von Parfumerzeugnissen an Wiederverkäufer (Dior)
EuGH Urteil vom 04. November 1997
Rechtssache C – 337/95
Parfums Christian Dior ./. Evora
Aus den Leitsätzen:
Der Inhaber einer Marke kann den Wiederverkäufer, der gewöhnlich Artikel gleicher Art, aber nicht unbedingt gleicher Qualität wie die mit der Marke versehenen Waren vertreibt, nicht gemäß Artikel 7 Abs.2 der Richtlinie 89/104 daran hindern, diese Marke im Rahmen der für seine Branche üblichen Werbeform zu benutzen, um der Öffentlichkeit den weiteren Vertrieb dieser Waren anzukündigen, sofern nicht erwiesen ist, dass diese Benutzung der Marke ihren Ruf im konkreten Fall erheblich schädigt. Weiterlesen…
Markenrecht allgemein
Rechte an Marken und sonstigen Kennzeichen (geschäftliche Bezeichnungen und geografische Herkunftsangaben) werden in Deutschland durch das Markengesetz (MarkenG) bestimmt. Das MarkenG ist am 01.01.1995 in Kraft getreten und hat das bis dahin gültige Warenzeichengesetz vom 05.05.1936 abgelöst.
Unterscheidungskraft
Um die Waren oder Dienstleistungen eines Geschäftsbetriebes von den Waren oder Dienstleistungen eines anderen Betriebes zu unterscheiden, werden unterscheidungskräftige Zeichen benutzt. Markenfähige Zeichen sind Wörter, Namen, Buchstaben und Zahlen, Abbildungen, Klänge, Gestaltungen, Formen und Farben oder Kombinationen, z.B. eine Wortbildmarke. Marken dürfen weder freihaltebedürftig, noch rein beschreibend oder irreführend sein.
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Marken in Film, Fernsehen und anderen Medien
Rechtsanwalt Tobias Sommer weckte bei den ca. 20 Zuhörern mit seinem Vortrag zur Verwendung von Marken und sonstigen Kennzeichen in Film, Fernsehen sowie anderen Medien großes Interesse. Der Vortrag war zugleich die Vortrags-Premiere von FORGS. Ab sofort gibt es jeden zweiten Mittwoch im Monat zielgerichtete Vorträge von FORGS.
Nächsten Mittwoch gibt es einen Vortrag zum Thema Arbeitnehmererfindungsrecht.
Wirtschaftsspionage und andere Missbräuche von Informationstechnologien
Angesichts der zunehmenden Globalisierung und des angespannteren Wettbewerbs gewinnt die Notwendigkeit, sich gegen die Folgen der illegalen Nutzung des eigenen Wissens durch fremde Staaten, Konkurrenten oder Einzelpersonen zu schützen, immer größeres Gewicht. Im so genannten Informationszeitalter ist im Rahmen der grenzenlosen Kommunikation das vorhandene Know-how als strategisches Potential eines Unternehmens wichtiger denn je. Weiterlesen…
Produktpiraterie - “Sicherheitstechniken und Internetmonitoring”
Peter Mnich, neuestes Mitglied der Fachgruppe Marken, weist auf eine interessante Ganztagesveranstaltung zum Thema Produktpiraterie des Aktionskreis Deutsche Wirtschaft gegen Produkt- und Markenpiraterie e.V. (APM) hin.
Zum fünften Mal führt der Aktionskreis Deutsche Wirtschaft gegen Produkt- und Markenpiraterie e.V. (APM) am 10. Mai 2006 eine Ganztagesveranstaltung zum Thema „Sicherheitstechniken” durch. Erstmals werden auch die Möglichkeiten des Internetmonitorings in die Erörterungen einbezogen. Der Vertrieb von Fälschungen via Internet wird immer ausgefeilter. Weiterlesen…
Fachgruppe Marken aus der Taufe gehoben
Am 24.03.2006 haben sich die Gründer der Fachgruppe Marken in der Schenke “Am Patentamt” in Berlin getroffen. Nach eingehender Besichtigung der historischen Örtlichkeit haben sich die Anwesenden auf folgenden Modus einigen können: Die Fachgruppe Marken wird künftig einmal pro Monat zusammentreffen. In jedem Treffen soll ein Mitglied einen Vortrag zu einem bestimmten Aspekt des Markenwesens halten. Im Anschluss an den Vortrag findet eine Diskussion statt.
Ein großes Thema in der Fachgruppe Marken wird mit Sicherheit die Produktpiraterie sein. Hierzu wird der Journalist und Rechtsanwalt Tobias Sommer, dessen Wege von seinen Recherchearbeiten aktuell bis nach China geleitet werden, wertvollen Input liefern können. In diesem Zusammenhang wird auch ein Austausch über die kriminalistische Verfolgung von Markenpiraterie stattfinden, zu dem der Sicherheitsberater Peter Mnich aufgrund seiner Berufserfahrung maßgeblich beitragen kann. Aber auch in ihrer Funktion als Vermögenswert wird die Marke im Rahmen der Fachgruppe noch beleuchtet werden. Thematischer Evergreen bleibt nicht zuletzt die Klärung der Reichweite des Monopolrechts Marke, einschließlich der Grenzen der Missbräuchlichkeit und, als Kehrseite des Monopolrechts, die Frage nach den Kollisionsgefahren mit fremden Markenrechten im geschäftlichen Alltag.