Startup: Die Idee schützen
von Nils Hullen, LL.M., HÄRTING Rechtsanwälte
Startup ab ovo
Am Anfang eines jeden Startups steht die Idee. Auch wenn es keine Konkrete ist, so ist es doch zumindest die Idee, zu starten.
Genau hier fangen eine Vielzahl von rechtlichen Regeln an zu greifen, die frühzeitig von den Gründern wahrgenommen werden müssen. Gefahr erkannt, Gefahr gebannt, lautet hier die Devise.
Je eher die Entwicklung des Startups in rechtlich trockene Tücher gebracht wird, desto mehr juristische Fallstricke lassen sich überwinden, ohne dass es zum Sturz kommt. Das Vertrauen, es werde schon irgendwie gut gehen, wohl gemeinte Menschenkenntnis und gute Ratschläge von Bekannten können in teuren Gerichtsverfahren enden, die im Ernstfall das Aus eines gerade prosperierenden Geschäft bedeuten.
Daher sollte man alles daran setzen, seine Idee und damit das Startup zu schützen.
Das Impressum nach dem neuen Telemediengesetz
von Nils Hullen, LL.M., HÄRTING Rechtsanwälte
Warum?
Sinn und Zweck des Impressums ist ein Mindestmaß an Transparenz für den Besucher der Website. Verbraucher sollen geschützt werden und ihnen, sowie Konkurrenten des Website Betreibers, die Möglichkeit gegeben werden, rechtliche Schritte in Folge eines Gesetzesverstoßes einzuleiten.
Obwohl die Impressumspflicht für Websites seit 1997 gesetzlich verankert ist, finden sich immer wieder Internetangebote, die ein fehlerhaftes Impressum aufweisen oder auf ein solches gleich ganz verzichten. Wenig bekannt ist auch, dass schon ein Verstoß gegen die Pflichtangaben ein Bußgeld von bis zu 50.000 EUR nach sich ziehen kann. Zudem gibt es im Bürgerlichen Gesetzbuch und in den Pressegesetzen weitere Informationspflichten, die neben den hier Behandelten einschlägig sein können. Weiterlesen…
SEMINAR: Mehr Erfolg durch bessere Kommunikation
Geistige Schutzrechte sind das Hauptthema von FORGS. FORGS-Mitglieder tauschen ihr Wissen aus und bereichern damit ihr Wissen. Der Austausch und die Vermittlung von geistigen Leistungen sind eine Frage der richtigen Kommunikation. FORGS hat für seine Mitglieder ein Sonder-Seminar zu Sonderkonditionen vermittelt. Thema des Seminars ist die Optimierung der eigenen kommunikativen Fähigkeiten. Das Seminar ist darauf zugeschnitten, selbständigen Freiberuflern innerhalb eines Tages die grundlegenden Techniken der Kommunikation unter Nutzung des eigenen Persönlichkeitspotentials zu vermitteln.
Zu dem Seminar sind auch Nichtmitglieder herzlich willkommen. Weiterlesen…
Empfehlenswerte Newsletter zum Designrecht
Designers’ Newsletter - Aktuelle Informationen zum Designrecht
Designers’ Newsletter informiert jeden Monat über aktuelle Rechtsfragen aus dem Designbereich. Weiterlesen…
Checkliste: Erste Maßnahmen bei einer Abmahnung
1. Brief sorgfältig lesen und Sachverhalt prüfen
2. Protokollieren, unter welchen Umständen Sie die Abmahnung bekommen haben; heben Sie den Briefumschlag auf, fertigen sie eine Telefonnotiz, drucken Sie eine e-mail aus und zeigen Sie die Nachricht auf dem Bildschirm einem Zeugen
3. Prüfen Sie, ob Fristen gesetzt wurden und notieren Sie diese Fristen.
4. Entscheiden Sie schnellstmöglich, ob und wie Sie reagieren wollen.
5. Beauftragen Sie rechtzeitig ggfl. einen Anwalt.
Grundsätzlich gilt: keine vorformulierte Unterlassungserklärung abgeben ohne Sachprüfung!
Von Rechtsanwalt Tobias Sommer, www.RAsommer.de
Kunsturhebergesetz - Das Recht am eigenen Bild
In dem stark gekürztem Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KUG), vornehmlich in den §§ 22, 23 KUG, ist geregelt unter welchen Voraussetzungen Bildnisse verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden dürfen. Es heißt, das KUG sei im Jahr 1907 eingeführt worden, nachdem Fotografen den 1898 verstorbenen Otto von Bismarck heimlich auf seinem Sterbebett fotografiert und die Bilder in Umlauf gebracht hatten. Weiterlesen…