FORGS . FORUM FÜR GEISTIGE SCHUTZRECHTE


Design

13. Mrz. 2006 Allgemeines #

Ganz gleich, ob man Kreative aus dem Industrie-, Mode- Grafik, Werbe oder Webdesign fragt, ist ihnen der Schutz ihrer kreativen Leistungen ein Anliegen. Sie leben davon. Nur schwer gelingt es deshalb, verständlich zu machen, dass ihre Arbeiten nur schwach geschützt sind. Die Probleme im Designrecht sind bekannt. Der Bundesgerichtshof verweist in stoischer Gleichförmigkeit für den Bereich angewandte Kunst auf das „kleine Urheberrecht“ - das Geschmacksmusterrecht. Damit macht er einen Schutz, neben weiteren für den Nichtjuristen nur schwer zu durchschauenden Hindernissen, jedenfalls von einer förmlichen Anmeldung abhängig. Zwar hat hier das nach entsprechenden Vorgaben des europäischen Designrecht novellierte deutsche Geschmacksmusterrecht Abhilfe geschaffen. Die Bedeutung des ohne Anmeldung geschützten Musters ist in der Praxis bisher allerdings gering geblieben.

Aus Sicht der angesprochenen Berufsgruppen betrifft der Designschutz immer eine Gemengelage von Rechtsfragen. Designleistungen bilden Schnittstellen nicht nur zum Urheber- und Geschmacksmusterschutz, sondern selbstverständlich auch zum Marken- und Wettbewerbsrecht.

Ziele der Fachgruppe
Um die Stärke der interdisziplinären Zusammensetzung zu nutzen, wird es darauf ankommen, gemeinsam mit allen beteiligten Berufgruppen Zielvorgaben für die Fachgruppe zu entwickeln. Ein Themenkomplex könnte dabei die Konturierung des eben angesprochenen europäischen Designrechts, insbesondere des nicht anmeldungsbedürftigen Musters sein. Außerdem wird man eine Auseinandersetzung führen müssen über die zukünftige Entwicklung kreativer Schutzrechte. Die hitzigen Debatten die national wie international um immer mehr Exklusivität an Immaterialgütern auf der einen Seite und der Forderung nach deren gemeinfreien Zugang geführt werden, muss sich auch FORGS widerspiegeln.

Umsetzung

Über eine Reihe von Roundtablegesprächen sollte ein Ideenaustausch vollzogen werden, der zu einem Konzept gebündelt wird und die zukünftige Arbeit der Fachgruppe beschreibt. Es liegt jetzt zu Anfang also am Engagement jedes einzelnen Teilnehmers.

Ich freue mich auf eine kreative Zusammenarbeit.

Ansprechpartner der Fachgruppe Design
Rechtsanwalt Dirk Otto
otto@kreativrecht.de