Know-How
In dieser Fachgruppe sollen die Grenzbereiche des Geistigen Eigentums erarbeitet werden.
Zunächst geht es um die Klärung des Know-how-Begriffs innerhalb der Gesetzgebung und Rechtsprechung (z.B. Art. 39 Trips-Abkommen, diverse Freistellungsverordnungen). Die juristischen Anknüpfungspunkte für den Know-how- und Informationsschutz sind folgende:
Strafrecht: Straftatbestände bzgl. Lebens- und Geheimhaltungsbereich §§ 201 – 206 StGB; Datenveränderung, Computersabotage, §§ 303 a – 303c StGB
Abgrenzung zum Urheberrecht: Sprachwerke, wissenschaftlich-technische Darstellungen, Datenbankwerke und Datenbanken, Computerprogramme
Arbeitsrecht: Geheimhaltungsklauseln in Arbeitsverträgen, Wettbewerbsverbote, §§ 60, 74 HGB, E-Mail-/Internet-/Telefonnutzung und Datenschutzrecht,Prescreening von Arbeitnehmern
Überwachung und Datenschutzrecht
Vertragsrecht: Geheimhaltungsvereinbarungen / Letter of Intent / Memorandum of Understanding, Know-how-Lizenzverträge (F&E-Kooperationen, Know-how-Austauschverträge, Technologietransfer)
Kartellrecht: Art. 81 EGV und Lizenzvereinbarungen, Freistellungsverordnungen (EG) (Technologie-Transfer, Forschung und Entwicklung)
Das Thema Know-how- und Informationsschutz erschöpft sich allerdings nicht allein in juristischen Untersuchungen. Auch unternehmenstaktische Fragen im Spannungsfeld zwischen der notwendigen Mitteilung und dem Verschluss von Wissen sind zu thematisieren, wie auch eine ökonomische Bewertung des Wirtschaftsfaktors „know-how“ und vor allem die faktischen Maßnahmen des Know-how- und Informationsschutzes: psychologische Aspekte des „Risikofaktors Mensch“, IT-Sicherheit, Risikoanalysen und Sicherheitskonzepte sowie kriminologische Vorgehensweisen im Spionagefall.
Ansprechpartnerin der Fachgruppe Know-How und Informationsschutz
Kanzlei Karsten & Schubert
Rechtsanwältin Katja Schubert
ks@karstenundschubert.de
030 - 69 51 73 78