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Startup: Die Idee schützen

11. Jul. 2007 Allgemeines | Know-How | Praxis Tipps #

von Nils Hullen, LL.M., HÄRTING Rechtsanwälte

Startup ab ovo

Am Anfang eines jeden Startups steht die Idee. Auch wenn es keine Konkrete ist, so ist es doch zumindest die Idee, zu starten.

Genau hier fangen eine Vielzahl von rechtlichen Regeln an zu greifen, die frühzeitig von den Gründern wahrgenommen werden müssen. Gefahr erkannt, Gefahr gebannt, lautet hier die Devise.

Je eher die Entwicklung des Startups in rechtlich trockene Tücher gebracht wird, desto mehr juristische Fallstricke lassen sich überwinden, ohne dass es zum Sturz kommt. Das Vertrauen, es werde schon irgendwie gut gehen, wohl gemeinte Menschenkenntnis und gute Ratschläge von Bekannten können in teuren Gerichtsverfahren enden, die im Ernstfall das Aus eines gerade prosperierenden Geschäft bedeuten.

Daher sollte man alles daran setzen, seine Idee und damit das Startup zu schützen.

Der Schutz von Ideen

„Die Gedanken sind frei“, so schon ein deutsches Volkslied, dessen Text 1780 zum ersten Mal auf Flublättern veröffentlicht wurde und während der März-Revolution 1848/1849 in Teilen Deutschlands verboten war.

Wie frei ist die Idee eines Startups nun wirklich und wie lässt diese sich gegenüber Konkurrenten und potentiellen Business-Partnern schützen?

Das Konzept eines neu entwickelten Computerspiels ist rechtlich nicht zu schützen. Ego-Shooter gibt es in x-fachen Variationen. Anders verhält es sich z.B. mit dem Namen des Spiels und dem Logo des Softwareherstellers. Warum?

Wenn die Idee des TV-Konzepts der Soap-Opera oder der Telenovela geschützt werden könnte, hätte dies enorme wirtschaftliche und kulturelle Folgen. Wahrscheinlich wäre der Menschheit auch einiges erspart geblieben, doch soll gerade eine Monopolstellung für eine bloße Idee aus eben jenen wirtschaftlichen und kulturellen Folgen vermieden werden.

Genau so verhält es sich mit auch der Geschäftsidee, die den Kern eines Startups bildet.

Während in den USA in besonderen Fällen mit Patenten auch Geschäftsideen geschützt werden können, kennt die deutsche Rechtsordnung so einen Schutz nicht. Hier können nur die konkreten Ausformungen geschützt werden. Etwa der Produktname (Markenrecht), die technische Funktion eines Produktes (Patentrecht), dessen Form (Geschmacksmusterrecht) oder Texte, Bilder und Filme (Urheberrecht).

Der beste Schutz für eine gute Idee ist schlicht, sie für sich zu behalten. Und wenn sie in der Vorbereitungsphase des Startups doch jemandem verraten werden muss, dann sollte man nie mehr sagen, als unbedingt nötig und zudem schriftlich vereinbaren, dass der neu Eingeweihte die Idee nicht weitergibt. Wie man das macht? Mit einer Verschwiegenheitsvereinbarung.

Die Verschwiegenheitsvereinbarung

Diese Vereinbarung, auch „Non Disclosure Agreement (NDA)“ genannt, ist ein Vertrag zwischen dem Gründer und dem potentiellen Geschäftspartner bzw. VC-Geber. Bei einer Verletzung der Verschwiegenheitspflicht wird eine Vertragsstrafe fällig, die dem Ideengeber zugute kommt.

Da die Verschwiegenheitsvereinbarung ein Vertrag ist, gilt diese deshalb auch nur zwischen den Parteien, die eine solche abgeschlossen haben. Anders ist es z.B. beim Schutz einer eingetragenen Marke. Der Markenschutz gilt gegenüber jedermann, niemand darf die Rechte an einer eingetragenen Marke verletzen.

In der „Ideen“-Phase des Startups ist ein Schutz durch ein NDA jedoch vollkommen ausreichend, da die Informationen ja vorerst nur der Person zugänglich gemacht werden, mit der die Verschwiegenheitsvereinbarung abgeschlossen wird.

Verschwiegenheitsvereinbarungen mit Anwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern oder Patentanwälten sind überflüssig, da diese Berufsgruppen gesetzlich zum Schweigen verpflichtet sind und der Geheimnisverrat hier sogar strafrechtlich durch § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB sanktioniert wird.

Inhaltlich muss darauf geachtet werden, dass die Informationen, die preisgegeben werden und die der Geheimhaltung unterliegen sollen, genau beschrieben werden. Beispielsweise kann vereinbart werden, dass alle als vertraulich gekennzeichneten oder schriftlich übermittelten Dokumente der Verschwiegenheitserklärung unterfallen. Dies ist notwendig, um im Ernstfall beweisen zu können, dass die Verschwiegenheitspflicht wirklich verletzt wurde und dass die Idee ursprünglich wirklich vom Startup-Unternehmer stammt.

Wie schon eingangs erwähnt, zieht die Verletzung der Verschwiegenheitspflicht eine Vertragsstrafe in Form eines pauschalierten Schadensersatzanspruchs nach sich, die in der Verschwiegenheitsvereinbarung festgelegt werden muss.
Die Vertragsstrafe darf dabei in der Regel den typischerweise vorhersehbaren Schaden nicht überschreiten. Doch genau hier fangen die Probleme an. Wer kann sagen, worin der Schaden einer „geklauten“ Idee liegt? In welcher Höhe lässt sich der Schaden konkret beziffern?

Hier bietet sich eine Vertragsklausel an, die die Höhe des Schadensersatzes im Falle einer Verletzung durch das zuständige Gericht festsetzen lässt. So kann vermieden werden, dass in der Verschwiegenheitsvereinbarung eine viel zu hohe Schadenspauschale festgelegt wird, und diese deshalb ungültig ist.
Weiterhin sollte die zeitliche Geltungsdauer der Vereinbarung festgelegt werden. Die Grenze der Geltungsdauer liegt dabei in der Regel bei zwei Jahren nach Beendigung der Gespräche über eine Zusammenarbeit und oder der Kooperation selbst.

Je nachdem, für wie wichtig der Abschluss einer Verschwiegenheitserklärung gehalten wird, sollte dabei nicht am falschen Ende gespart und anwaltlicher Rat eingeholt werden. Auch hier gibt es Spezialisten, die sich zumeist auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes tummeln. Ein Preisvergleich unter diesen Spezialisten kann durchaus lohnen.

Fazit:

  • Trau, schau, wem: neben handfesten juristischen Maßnahmen sollte man sich immer auch auf sein unternehmerisches Bauchgefühl verlassen. Seriöse VC-Geber sind nicht an der eigenen Verwertung der Startup-Idee interessiert und wären auch schnell vom Markt verschwunden, wenn sie fremde Ideen “klauen” und selbst umsetzen würden. Nichts desto trotz sollte - wenn möglich - auch mit der noch so renommierten VC-Gesellschaft ein NDA getroffen werden.

 

  • Nur preisgeben, was zur rechten Zeit gegenüber der rechten Person notwendig ist. Dabei gilt es, einen Mittelweg zu finden. Zu wenig Informationen oder eine zu strickte Verschwiegenheitserklärungen können die Kommunikation zwischen dem Gründer und seinem potentiellen Geschäftspartner erschweren und somit der Zusammenarbeit abträglich sein.   

 

  • Die rechtliche Absicherung durch eine Verschwiegenheitsvereinbarung rundet den Schutz der Idee ab. Hier sollte man ein gewisses juristisches Grundverständnis mitbringen, wenn man mit Hilfe von Standart-Formularen ein NDA selbst erarbeiten will. Andernfalls sollte hier in anwaltliche Hilfe investiert werden, spätestens wenn VC-Geber ins Boot geholt werden sollen.

6 Kommentare zu 'Startup: Die Idee schützen'

Kommentare als RSS oder TrackBack von 'Startup: Die Idee schützen'.

  1. Alex sagt,

    am 12. Nov. 2007

    Guten Tag,

    ich habe ihren interessanten Artikel zum Thema “Die Idee schützen” gelesen. Dabei stellt sich mir folgende Frage:
    Ist es nicht so, dass ich selbst bei Abschluss einer Verschwiegenheitsvereinbarung beweisen muss, dass mein Verrtagspartner mir die Idee geklaut hat? Dies kann doch schwierig werden, wenn mein Vertragspartner einen außenstehenden Dritten “einsetzt”, um meine Idee umzusetzten. Wie soll ich dem Dritten nun nachweisen, dass “seine” Idee ursprünglich meine war? Brauche ich da nicht ein wirksameres Beweissicherungsmittel als eine Verschwiegenheitsvereinbarung, um einen faktisch absolut wirkenden Schutz meiner Idee zu erlangen, auch wenn es mir rechtlich nicht möglich sein wird meine Idee als absolutes Rechtsgut zu schützen?

    Über eine Antwort würd eich mich sehr freuen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Alex


  2. am 22. Nov. 2008

    … man findet nicht immer so schnell jemanden, der entfernt genug von einem ist, um nicht in Verbindung gebracht zu werden mit einem und dem man eine wirklich zündende geklaute Idee anvertrauen kann, ohne dass dieser die Idee dann seinerseits klaut.

  3. Albert sagt,

    am 20. Jan. 2009

    Hallo,

    Wo könnte ich mir ein Verschwiegenheitsvereinbarung herbekommen?
    Für selber formolieren, fehlt mir das Wissen…

    MfG Albert

  4. Martin sagt,

    am 24. Feb. 2011

    sehr hilfreicher Beitrag D.A.N.K.E.

  5. Arni sagt,

    am 31. Mrz. 2011

    Mein Anliegen:

    Ich habe seit einiger Zeit eine “neue” Geschäftsidee und möchte diese irgendwie vor einer Ideeneklau schützen. Das Problem was ich sehe ist aber (und das ist der Schwerpunkt meines Anliegens) die Idee ist nicht ganz neu, die gibt es bisher nur in den USA aber bisher nicht in Europa.

    Es handelt sich um ein Autoteil(im Tuningbereich) das aber wie es in den USA gibt nicht 1:1 hier in de übertragbar und auch nicht einsetzbar ist, wegen der Grösse und z.T. der Form des Teils.
    Ich habe bereits diese Idee umgesetzt in dem ich das Teil “entwickelt” angepasst( auch ein wenig verändert) und hergestellt habe, es mussten aber auch z.T. veränderungen vorgenommen werden so dass diese auf deutsche Größe angepasst wurde.

    Die Idee ist eher simple, die aber auch auf Zahlreiche zusätzliche Ideen auch mich schon gebracht habe, diese dann auszuweiten.

    Nun möchte ich diese Idee auch vor anderen schützen und würde diese gerne mit einer Firma für die Serienproduktion später umsetzen.

    Jedoch zunächst würde ich es selbst herstellen da dies problemlos für mich ist und ich bereits die ersten exemplare fertig habe.

    Für Ihre Hilfe bin ich außerordentlich Dankbar und

    Verbleibe mit freundlichen Grüssen
    A.H.

  6. Gerald sagt,

    am 15. Aug. 2011

    Hallo!

    Ich habe drei Ideen, die ich schützen möchte.
    Vor einigen Wochen habe ich mich an filmidee gewandt, aber ich habe bisher keine Antwort bekommen.
    Außerdem habe ich ein Manuskript an einen Verlag gesendet. Da Sie sich nicht gemeldet haben, habe ich telefoniert und die Rückporto nachgeschickt. Sie haben mir bisher auch nicht mein Manuskript zurückgesendet.

    Könnten Sie mir dabei helfen, einen Weg zu finden, um meine Ideen bzw. Projekte vor anderen zu schützen.
    Mit freundlichen Grüßen,
    G.W.

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